Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 30.10.2009 (Az. 14 U 259/09) entschieden, dass eine Bank eine limitierte Order, die auf der Grundlage eines ausreichenden Guthabens erteilt wurde, nicht ausführen darf ohne beim Kunden nachzufragen, ob dieser Auftrag weiterhin gilt, wenn in der Zwischenzeit das Guthaben durch eine andere Order verbraucht worden ist.
Aktuelles
Archive
Rechtsanwalt Elsmann
Grafenberger Allee 120
D-40237 DüsseldorfTel: +49 (0)211 / 9149 145
Fax: +49 (0)211 / 9149 299
