Beratungsfelder

Die Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Elsmann bieten Ihnen hochspezialisierte Beratung in den Bereichen Vermögensaufbau, Vermögenserhalt, Vermögensnachfolge an:

Bankrecht & Kapitalanlagerecht

Wegen der sinkenden Rentenansprüche sorgen immer mehr Menschen privat für das Alter vor. Und das ist auch gut so! Nur leider tummeln sich auch viele schwarze Schafe auf den Kapitalmärkten, die teils vorsätzlich, teils aus Unvermögen Ihr Kapital verschleudern. Die Rechtsanwaltskanzlei warnt mit einer Warnliste frühzeitig vor dubiosen Anlagemodellen und berät Geschädigte mit Erfolg insbesondere in folgenden Fällen

  • Falschberatung von Anlegern
  • Pflichtverletzungen aus Anlageberatungs-, Vermittlungs,- und Vermögensverwaltungsverträgen
  • Vertrieb von Finanztermingeschäften
  • Vertrieb von „Schrottimmobilien“
  • Vertreib von Geringwertigen (Immobilien-) Fonds
  • Aktionärs- und Anleiherechte
  • Sammelklagen in den USA

Erbrecht: Erben & Vererben

Nur die wenigsten Deutschen haben ihren Nachlass geregelt. Gerade einmal 29 Prozent haben ein Testament. Die meisten dieser Nachfolgeregelungen sind jedoch inzwischen wieder veraltet.

Da es laut der Zeitschrift Capital bei 70 Prozent der Erbfolgen ohne Nachfolgeregelung (z.B. durch Testament) zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen kommt, ist eine frühzeitige und unangreifbare Regelung absolut erforderlich. Oder wollen Sie dass sich Ihre Familie mit einer 70 – prozentigen Wahrscheinlichkeit nach Ihrem Ableben um Ihren Nachlass streitet?

Wenn Sie wirklich Einfluss auf die Verteilung des in Ihrem Leben aufgebauten Vermögens haben wollen, müssen Sie auch bereits zu Lebzeiten unmissverständliche und rechtlichen Anfeindungen standhaltende Regelungen treffen. Denn nichts ist so sicher wie der Tod!

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf alle Fragen rund um das Erben und Vererben. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung auf folgenden Gebieten an:

Vorweggenommene Erbfolge
Nutzen Sie die gesetzlich gewährten Steuerfreibeträge alle 10 Jahre und übertragen Sie Vermögensteile bereits zu Lebzeiten.

Nachfolgeplanung
Treffen Sie frühzeitig eindeutige und unangreifbare Regelungen für die Vermögensnachfolge. Schöpfen Sie dabei rechtlichen Gestaltungsspielraum aus um die Erbschaftsteuerlast zu reduzieren.

Der Erbfall
Von der Feststellung der Erbmasse über die Annahme oder Ausschlagung des Erbes oder der Anfechtung letztwilliger Verfügungen bis zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften begleiten wir Sie in dieser schwierigen Phase.

Die Erbenhaftung
Prüfen Sie rechtzeitig ob der Nachlass überschuldet ist und vermeiden Sie eine Haftung mit dem eigenen Vermögen.

Testamentsvollstreckung
Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung können Sie die Befolgung Ihrer Anordnungen nach Ihrem Tod sicherstellen.

Stiftungen
Engagieren Sie sich für das Gemeinwohl, sparen Sie Erbschaftsteuer und gehen Sie stiften.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Um auch in Notsituationen den eigenem Willen durchgesetzt zu wissen, müssen Sie rechtzeitig Vertrauenspersonen entsprechend bevollmächtigen.

Spanisches Erbrecht

Beachten Sie die Besonderheiten des Spanischen Erb- und Steuerrechts. Die spanische Erbschaftsteuer ist eine der höchsten in der EU.

Natürlich beraten wir Sie neben unseren Spezialgebieten auch gerne zu weiteren Rechtsfragen. Wegen unseres hohen Grades an Spezialisierung können wir Ihnen leider keine Beratung zu allen Rechtsfragen, insbesondere nicht im Familienrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht oder Strafrecht anbieten

Gerne empfehlen wir Ihnen hierfür einen auf diese Rechtsgebiete spezialisierten Kollegen.